Mittwoch, Januar 09, 2008

Haut ihnen den Arsch voll!

Wenn man mal wieder von der ausufernden Jugendkriminalität liest, fragt man sich, wie man derer Herr werden soll. Was schreckt ab? Was beugt vor? Knast offenbar nicht. Eine nette Zelle mit drei Mahlzeiten am Tag, Sporträumen, TV usf. ist teilweise gar eine Verbesserung für die Verbrecher und wirkt erwiesenermaßen weder abschreckend, noch präventiv. Für 4Ms ist eine schnelle Ausweisung nach dem Begehen eines Verbrechens eine gute Lösung, die aber noch nicht ausreicht. Als Ergänzung und für Straffällige mit deutscher Staatsangehörigkeit muß etwas besseres her!

Mein erster Vorschlag: eine Körperstrafe. Hört sich zunächst reaktionär an, ist aber durchdacht: die Strafe sollte in öffentlich ausgeteilten Prügeln bestehen, die so verabreicht werden, daß sie schmerzhaft und demütigend, aber weder verletzend, noch schädigend, noch entstellend oder sonst auf eine Weise mit Einschränkungen für das spätere Leben des Delinquenten einhergehend sind. Eine mögliche Manifestation wäre ein öffentliches Übers-Knie-Legen, wobei dem zu Bestrafenden der nackte Arsch versohlt wird, bis dieser tomatenrot leuchtet und das Sitzen für ein paar Tage zu einer wenig erstrebenswerten Tätigkeit werden lässt. Prügel sollten aber und zudem nur in Fällen von Raub und Körperverletzung ausgeteilt werden und die Opfer der Täter dürfen bei der Vollstreckung zusehen und Gäste einladen, zudem wird das Ganze gefilmt.


Zur Frage der Menschenwürde: diese sehe ich durch eine solche Strafe nicht stärker (eher weniger) beeinträchtigt, als durch eine Haftstrafe. Vor allem dauert sie wesentlich kürzer an. Durch die Haftstrafe werden für teils lange Zeit die Rechte auf Freiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit mit sehr vielen ihrer Implikationen ausgesetzt. Die Körperstrafe setzt für kurze Zeit das Recht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft. Eine Aufwägung, die ich erträglich finde.
Die Abschreckungswirkung halte ich für enorm besser, als die einer Haftstrafe: gerade bei 4Ms mit deren oftmals völlig verqueren und Gesetze mißachtenden Vorstellungen von persönlicher Ehre, dürfte die Aussicht, öffentlich (z.B. von einer weiblichen Vollzugsbeamtin) durchgeprügelt zu werden, der reine Horror sein. Hinzu kommt, daß einer, der dies schon einmal ertragen mußte, sehr sehr wahrscheinlich nichts mehr tut, was ihm eine Wiederholung einbringen könnte - das Ziel der Prävention wäre erfüllt.
Außerdem ist eine solche Strafe bei weitem nicht so zerstörend, wie eine teils lange Haftstrafe zur Jugendzeit, die eigentlich mit Ausbildung und Schule verbracht werden sollte und den Häftlingen erst recht eine miese Sozialpognose beschert, was sich nicht selten in neuen und schlimmeren Straftaten (vor allem, wenn hinter Gittern ungedeihliche Kontakte geknüpft werden)Bahn bricht und mithin genau den gegenteiligen Effekt dessen, was beabsichtigt wurde, erzielt.

Eine weiterer Vorschlag, der als Ergänzung und Ersatz (für Taten, die keine Körperstrafe verlangen) dienen kann und wieder das krude, machistische Ehrbefinden der Delinquenten instrumentalisiert, ist eine "Demütigungsstrafe", im Rahmen derer ihnen bestimmte, ehrenrührige Dinge abverlangt würden. Dies sollte, sofern möglich, mit dem Tathintergrund assoziiert sein. So könnte ein jugendlicher Vandale gezwungen werden, nicht nur das Geld für den angerichteten Schaden zu verdienen (durch Klo putzen, Müll sammeln etc.), sondern auch dazu, mit einem dicken Hammer ein paar seiner eigenen Besitztümer zu zertrümmern. Einen Nötiger oder sexuellen Belästiger sähe ich gerne in einem bunten Transenfummel oder Damenreizwäsche und dick geschminkt durch die Stadt laufen und in einer Schwulendisco auftreten. Verbrechen im Straßenverkehr könnte man ahnden, indem man dem Täter, nachdem er seinen Führerschein zurückerhalten hat, ein richtig "peinliches" Automobil (z.B. ein rosa Twingo mit Beulen, Kratzern und ca. 20 PS, Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, sowie einem Radio mit 5DM-Stück großen Lautsprechern, Kindersitzen und diesen Katzengesichtsonnenschützen an den Innenfenstern) zur Verfügung stellt, das er eine Zeit lang fahren muß, während dessen sein eigener Wagen konfisziert bleibt. Es lassen sich mit Leichtigkeit Dutzende mögliche und geeignete Strafen ersinnen und ich bin wiederum überzeugt, daß das Durchleiden einer solchen für nachhaltige Kurierung sorgen und andere von vorneherein von entsprechenden Taten abhalten würde.

Bei all diesen Maßnahmen bestehe ich darauf, daß durch sie die Menschenwürde nicht oder nicht in einem höheren Maße, als man es durch das Absitzen von Haftstrafen für gerechtfertigt hält, angetastet wird. Sie dienen vornehmlich der Abschreckung und der Prävention und könnten dies meiner Meinung nach besser als der derzeitige Strafkatalog. Daß sie den Opfern der Taten wahrscheinlich deutlich mehr das Gefühl der "gerechten" Strafe vermitteln, ist dabei Nebensache (wenn auch begrüßenswerte).