Mittwoch, August 29, 2007

sagte ich, ich wolle Polen gegen die Türkei tauschen?!? Das nehme ich sowas von zurück!

Ja, ich sagte es wohl :
Also, wenn die Türkei irgendwann mal einsieht, daß Menschenrechte nicht verhandelbar sind, würde ich dieses ansonsten fortschrittliche und weit säkularere Land von Herzen gerne gegen Polen in der EU tauschen.
Dabei könnte wahrlich nichts falscher sein, wenn man sich das hier vor Augen führt: Ein türkisches Gericht hat für die gesamte (!) Türkei das Blog Wordpress geblockt, also ganz klar eine Zensur schlimmsten Ausmaßen vorgenommen, weil in diesem Blog (nur allzu berechtigte) Kritik gegen einen bestätigten (! s.u.) Irren, Harun Yahya, seines Zeichens Kreationist und Holocaustleugner, geäußert wurde, die dieser als Verleumdung anklagte. Ist das zu fassen?! Ein Gericht eines angeblich demokratischen und fortschrittlichen Staates beschneidet schmerzhaft das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit um so einen zu schützen?!?
Aber wie zu erfahren ist, setzt sich diese Handhabung in der Türkei ja durch, denn nachdem unlängst auch Youtube wegen einer Atatürk-Verhöhnung geblockt und hierauf gleich ein Gesetz, daß solche Art von Zensur erlaubt, erlassen wurde, wundert mich nichts mehr. Generell stellt ja der türkische Paragraf 301 bereits eine ekelerregend national-stolze, die Kritikunfähigkeit dieser Leute bloßstellende Verkrüppelung der Meinungsfreiheit dar, der ja neulich schon Orhan Pamuk und immer schon die Wahrheit über den Völkermord an den Armeniern zum Opfer fiel.

Und nun also läßt man zu, daß durch Yahya, einen gefährlichen Wahnsinnigen, Eiferer und Geschichtsrevisionisten, einem ganzen Land der Zugang zu einem säkularen Blogservice verwehrt wird?!? Über Yahya (bürgerlich: adnan Oktar) heißt es:
Bei Adnan Oktar wurde 1983 erstmalig eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Bei sechs weiteren Untersuchungen wurde diese Diagnose bestätigt. Aus diesem Grunde wurde er für den Militärdienst ausgemustert. Die Diagnose der Schizophrenie bewahrte ihn 2005 auch vor einer Haftstrafe wegen Kokainmissbrauch. Das jüngste Gerichtsverfahren gegen Oktar wegen Erpressung und Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde 2007 wegen Verjährung eingestellt. Der 8. Senat des Kassationshofes hob dieses Urteil allerdings auf und verhängte ein Ausreiseverbot gegen ihn.
Sind die Leute noch zu retten?! Das Gefasel eines paranoiden Schizo-Junkies zum Anlaß zu nehmen, solche Maßnahmen zu ergreifen?! (Bin mal gespannt, ob dieses Blog demnächst auch in der Türkei gesperrt ist ;-) ).

Also noch mal: ich nehme es zurück! Die Türkei hat in diesem desolaten Zustand nichts in der EU verloren und wäre damit nicht gegen Polen eintauschbar. Und mit dem neuen Obermufti verspricht sie, noch schlimmer zu werden.

P.S.: Natürlich bleibt es trotzdem dabei, daß Polen weg muß.



Montag, August 06, 2007

Wow! Das ZDF auf dem Weg zum hippen Jugendsender?

Naja, ich glaube, soweit wird es wohl niemals kommen, aber dennoch hat sich der Senioren- und Scheintotensender ZDF dazu durchgerungen, der Wirklichkeit (und natürlich dem Kommerz) ins Auge zu schauen und festgestellt, daß trotz hoher absoluter Quoten bei der Volksmutantensendung "Lustige Musikanten" oder bei Produktionen mit Dieter Thomas Heck der Marktanteil bei der "werberelevanten Zielgruppe" der 14-49jährigen unterirdisch, auf dem Niveau von Sendern wie Kabel 1 ist.
Offensichtlich will man weg vom Image des televisionären Altenheims und nun sollen alle Formate auf Markttauglichkeit und Zielgruppenkompatibilität überprüft werden. Fest steht bereits, daß die Jodelspastis von den "Lustigen Musikanten" auskrakeelt haben und abgesetzt werden, so wie auch HerrHeck zwangspensioniert werden soll.
Ich hoffe, daß dies nur der Anfang ist und daß ZDF und ARD sich über kurz oder lang gänzlich von dieser abartigen Scheisse trennen. Abgesehen davon, daß die Vernichtung von Rundfunkgebühren für sowas eine absolute Frechheit ist (mal ganz abgesehen von den astronomischen Honoraren, die diese Flitzpiepen einstreichen), ist es ohnehin nicht zu fassen, wieviele von diesen unerträglichen, ewig gleichen Formaten mit gleichgeschalteter, hirnloser, oberflächlich-geheuchelter Fucking-Heile-Welt-Schunkelmusik es immer noch gibt!! Besonders drollig finde ich, daß jetzt die "Alten" auf die Barrikaden gehen und das ZDF verklagen wollen, weil die Absetzung der Monstershow angeblich gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoße. Ist das nicht geil? Ausgerechnet den Sender wegen "Altenfeindlichkeit" zu verklagen, der unter den großen immer noch derjenige mit dem höchsten Altersdurchschnitt seiner Zuschauer ist?!?!
Mein Vorschlag an die armen Volksmusikfans: alle Volksmusiksendungen, die noch kommen, aufzeichnen und wenn der Schrott dann irgendwann abgesetzt sein wird, einfach die alten Bänder immer und immer wieder anschauen. Sie werden keinen Unterschied bemerken, denn das Geleiere klingt ohnehin immer gleich, diese Trachtenaffen verändern sich auch nicht und die "Anmoderationen" und "Witzchen" sind seit Jahrzehnten absolut identisch.

Daß übrigens auch Heino den Aufstand probte und die verprellten Volkszombie-Fans aufrief, ihre Gebührenzahlungen eigenmächtig als Protestgeste um einen Euro zu reduzieren, finde ich super! Das ist irgendwie, wie einer Prügelei zwischen Bush und Schäuble zuzusehen: man hofft, daß möglichst beide ordentlich was auf die Fresse bekommen und wünscht, daß am Ende keiner mehr aufstehen kann. Wenn dann noch das ZDF einsteigt und Heino Rechtsbruch vorwirft, ist der Spaß perfekt. Der optimale Verlauf wäre, wenn wirklich an die 5 Mio. Zuschauer einen Euro einbehielten, worauf die GEZ wahrscheinlich zusammenbrechen würde, weil sie die 5 Mio. Abmahnvorgänge nicht abwickeln kann. Dann wird Heino wegen "Aufwiegelei und Anstiftung zu einer Straftat in 5 Mio Fällen" verklagt und zu Schadensersatz verurteilt, so daß er pleite geht und (wieder) in der Fußgängerzone singen muß, wo er dann wegen Eregung öffentlicher Übelkeit und Ärgernisses von ein paar miltanten Polizisten zusammengetasert wird, wohingegen das ZDF noch mehr Volksmutanten absetzen muß, um die reduzierten Gebühren auszugleichen. Hach.... man wird ja noch träumen dürfen....

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Nachtrag: Hier ist noch ein höchst erfrischender Beitrag zum Thema!

Freitag, August 03, 2007

Lieber Wolfgang! - Ich schreibe Schäuble einen Brief...

und schicke ihm ein Grundgesetz, wozu ich ja kürzlich aufgerufen hatte.
Hier ist der Brief, den ich mit ins Paket gesteckt habe:

Lieber Wolfgang,

angesichts Deiner Äußerungen in letzter Zeit und Deiner Ideen für die Verbesserung der Kontrollierbarkeit Sicherheit der deutschen Bürger, mußte ich zu dem Schluß gelangen, daß Du Dein Grundgesetz verlegt oder irgendwo verbaselt hast. Da dieser Text, laut Deines Parteikumpanen Lammert, zwar „nicht populär, jedoch bedeutend“ ist und Du Dich und Dein Amt bestimmt ebenfalls für ausgesprochen bedeutend hältst, wäre es sicher wünschenswert, wenn Du das Büchlein zur Hand hättest und darin nachschlagen könntest, bevor Du wieder so komische Sachen vorschlägst und den Verdächtigen den Bürgern damit Angst einjagst.

Deshalb schenke ich Dir, lieber Wolfgang, ein neues Grundgesetz und das, obwohl (aber auch weil) Du mich gegebenenfalls bespitzeln, meinen Computer durchsuchen, mich im Urlaubsflieger abschießen, foltern und, wenn Du meinst, daß ich ein Terrorist bin, für immer einsperren oder vielleicht besser gleich erschießen lassen möchtest. Das Büchlein ist nicht groß, es paßt prima in Deine Tasche und ist auch nicht sehr dick, nicht viel zu lesen, es sind also nicht viele Rechte drin und es wäre nett, wenn Du uns die paar, die drin stehen, lassen würdest.

Ich habe Dir zur Sicherheit und damit Du im Eifer Deiner Bemühungen um den Sicherheitsterror den Generalverdacht den Polizeistaat die Sicherheit der Bürger nicht den Überblick verlierst, ein paar wichtige Stellen gelb markiert. Einige davon sind:

Art. I (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das scheint eine wichtige Sache zu sein, weil sie direkt am Anfang steht. Ist Dir aufgefallen, daß sich ein Generalverdacht gegen jedermann damit irgendwie nicht ganz vereinbaren läßt? Meinst Du, Du kommst Deiner Verpflichtung, meine Würde zu schützen und zu achten, damit nach, daß Du mir vorzugaukeln versuchst, daß Sicherheit wichtiger, sei als Freiheit (mal abgesehen davon, daß man keine Sicherheit braucht, wenn man die Freiheit nicht mehr hat)?

Art. II (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wohl auch nicht ganz unwichtig. Leider würde dieser Artikel der staatlich durchgeführten Ermordung von unliebsamen terrorverdächtigen Menschen nicht ganz stattgeben, habe ich den Eindruck – ich weiß, Gesetze kann man ändern, wirst Du sagen, aber sei nicht enttäuscht, wenn, nachdem Du das versucht haben wirst, ein Verein namens „Bundesverfassungsgericht“ wieder mal (Du kennst das ja schon) zur Auffassung gelangt, daß Deine Idee doch nicht so gut war.

Falls Du Dich jetzt fragst, ob dieser lästige Art.II (2) auch bedeutet, daß man nicht mal mehr foltern Gespräche unter verschärften Bedingungen führen darf, dann, lieber Wolfgang, hast Du in der Tat ganz recht. Und wenn ich Dir jetzt noch sage, daß dieses obskure „Bundesverfassungsgericht“ ausgerechnet Art.II (übrigens in Verbindung mit Art. I (1), den kennst Du ja schon) als Ausgangspunkt für die Anerkennung der „informationellen Selbstbestimmung“ als Grundrecht angeführt hast, wirst Du sicher zu dem Schluß gelangen, daß dieser Artikel II weg muß, nicht wahr?

Art. V (1): Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Dumme Sache oder? Hättest Du das gewußt, bevor Du bestimmten „verdächtigen“ Leuten die Nutzung von Mobiltelephonen und dem Internet (das ist so ein Art elektronischer Verbund von Rechnernetzwerken, mit dem Ziel, Verbindungen zwischen einzelnen Computern herzustellen; das benutzen aber eher die jungen Leute und natürlich Terroristen, ist aber ganz nützlich, mußt Du mal ausprobieren) verbieten wolltest, hättest Du das sicher nicht vorgeschlagen, oder? Oder doch?

So, das waren schon mal die wichtigsten Stellen, aber generell ist das Grundgesetz keine so verkehrte Sache, auch, wenn Du es als „Gefährdung der Sicherheit“ und nicht mehr „aktuell“ ansehen solltest und ich und viele andere wären Dir dankbar, wenn Du es im Großen und Ganzen so lassen würdest. Es gibt darin viel zu entdecken und es hat sich eigentlich bislang bewährt.

Eines noch: es tut mir leid, daß damals Herr Kaufmann auf Dich geschossen hat und Du jetzt deswegen im Rollstuhl sitzt. Das ist eine schlimme Sache und weil Herr Kaufmann, wegen seines pathologischen Verfolgungswahns einige Deiner Grundrechte verletzt hat, ist er zurecht dafür bestraft worden. Ich fürchte aber, daß Du das Trauma, das Du damals erlitten hast, nie überwunden hast und jetzt ein falsches Bild von uns Bürgern hast. Du hältst uns alle für potentielle Straftäter und mißachtest damit Art. VI (2) der Menschenrechtskonvention. Erkennst Du die perfide Parallele? Herr Kaufmann hat Dir seinen Verfolgungswahn weitergegeben und nun bist Du drauf und dran, deswegen unsere Grundrechte zu verletzen, so wie er es mit Deinen getan hat.

Deshalb werde ich mein durch Art.20 (4) garantiertes Recht auf Widerstand gegen Dich bis zum Letzten (also bis Du es abschaffst, oder ich einen „Unfall“ habe) auskosten.

Viel Spaß beim Lesen des Grundgesetzes wünscht Dir

Dein Anonymus

(meinen richtigen Namen kann ich Dir nicht nennen, weil ich fürchte, daß sonst der BND ein Gespräch unter verschärften Bedingungen mit mir führen könnte)

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Als Absacker habe ich hier noch einen Auftritt von Schäuble bei Polylux. Viel Spaß!